Die Notariatszeitung als Monatsschrift für Notariat und Verfahren außer Streitsachen ist anders als andere juristische Zeitschriften nicht auf einen abgrenzbaren Teil des rechtswissenschaftlichen Fächerkanons festgelegt, vielmehr hat sich die Notariatszeitung seit ihrem Beginn 1859 der Herausforderung gestellt, alle Themen zu bearbeiten, die die Tätigkeit der Notarinnen und Notare in der Rechtspraxis betreffen.