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Auslegung der Formulierung "Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers"

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2023/37NZ 2023, 117 - 119 Heft 2 v. 2.3.2023

Die Auslegung der Formulierung des Sonderrechts "Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers" als bloßes Nominierungsrecht (Recht auf Bestellung des Namhaftgemachten durch die Generalversammlung bei Nichtvorliegen wichtiger, entgegenstehender Gründe) anstelle eines Entsendungsrechts (Recht auf unmittelbare Bestellung ohne Mitwirkung der Generalversammlung) ist vertretbar.

6 Ob 42/22b

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