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Verjährung des Anspruchs auf ein Pflegevermächtnis

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/35NZ 2023, 114 - 115 Heft 2 v. 2.3.2023

1. Beim Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB handelt es sich um ein Geldvermächtnis auf Abgeltung von Pflegeleistungen. Damit findet § 685 Satz 2 Anwendung, wonach Geldvermächtnisse erst nach Ablauf eines Jahrs nach dem Tod des Vermächtnisgebers geltend gemacht werden können.

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