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Zur Frage einer beträchtlichen Wertminderung als Hindernis für die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/28NZ 2023, 81 - 84 Heft 2 v. 2.3.2023

1. Ist die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum möglich und tunlich, genießt sie gesetzlichen Vorrang vor der Zivilteilung.

2. Die Realteilung ist insb dann untunlich, wenn sie zu einer beträchtlichen Wertminderung führt.

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