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Zur Inhaltskontrolle (§ 879 Abs 3 ABGB) und zum Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) bei AGB in qualifizierten Nachrangdarlehen

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/182NZ 2023, 515 - 519 Heft 10 v. 31.10.2023

1. Die Nachrangklausel eines qualifizierten Nachrangdarlehens bildet ein für den Vertragstypus konstitutives Merkmal und regelt die Hauptleistungspflichten der beiden Vertragsparteien. Sie ist daher der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB entzogen.

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