Im Hinblick auf die Judikatur des EGMR ist in verfassungskonformer Analogie zu § 178 Abs 4 AußStrG ein Scheidungsbeschluss auch in einer Teilausfertigung zur Vorlage vor dem Grundbuchsgericht herzustellen.
8 Ob 3/22g
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Im Hinblick auf die Judikatur des EGMR ist in verfassungskonformer Analogie zu § 178 Abs 4 AußStrG ein Scheidungsbeschluss auch in einer Teilausfertigung zur Vorlage vor dem Grundbuchsgericht herzustellen.
8 Ob 3/22g
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