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Zum Übernahmswert nach § 21 THG

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/76NZ 2022, 273 - 274 Heft 6 v. 24.6.2022

1. Ist der Betrieb kleiner als ein Normbetrieb iS des THG, kommt bei der Festsetzung des Übernahmswerts nach § 21 THG dem Ertragswert nicht mehr die entscheidende Rolle zu.

2. In diesen Fällen ist dem Verkehrswert ein prozentuell höheres Gewicht beizumessen, je kleiner der Betrieb im Verhältnis zum Normbetrieb ist.

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