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Verlassenschaftskurator: Bestreitung der Abstammung eines Erbansprechers

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/51NZ 2022, 184 - 187 Heft 4 v. 11.4.2022

1. Für die gerichtl Genehmigung von Vertretungshandlungen des Verlassenschaftskurators ist § 167 Abs 3 ABGB (hier: Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung eines Erbansprechers vom Verstorbenen) sinngemäß anzuwenden. Bei der Frage, wann nach § 167 Abs 3 ABGB die Erhebung einer Klage (hier: Antragstellung) zu genehmigen ist, ist eine grobe Vorprüfung der Erfolgsaussichten anzustellen.

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