Die Bank kann sich bei Kleinbetragssparbüchern gegenüber dem Pflegschaftsgericht auch dann nicht auf das Bankgeheimnis berufen, wenn das Sparbuch nicht vorgelegt werden kann.
8 Ob 120/20k
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Die Bank kann sich bei Kleinbetragssparbüchern gegenüber dem Pflegschaftsgericht auch dann nicht auf das Bankgeheimnis berufen, wenn das Sparbuch nicht vorgelegt werden kann.
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