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Sorgfaltsmaßstab nach § 1299 ABGB und Treuepflicht des Due-Diligence-Prüfers

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2022/41NZ 2022, 145 - 147 Heft 3 v. 10.3.2022

Der Due-Diligence-Prüfer (hier: eine Wirtschaftsprüferin) ist als Ausfluss seiner Treuepflicht in zumutbarem Umfang verpflichtet, alle Umstände und Gegebenheiten zu überprüfen, von denen er nach Maßgabe des § 1299 ABGB annehmen muss, dass sie für den Erwerb der Zielgesellschaft in seinem Fachbereich wesentlich und zur Einschätzung der damit verbundenen Risiken erforderlich sind.

1 Ob 156/21d

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