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Eine Einverleibungsbewilligung, die auf "Vormerkung der Einverleibung" lautet, ist für die Rechtfertigung der Vormerkung nicht ausreichend

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2022/17NZ 2022, 79 - 80 Heft 2 v. 21.2.2022

1. Eine in einem Kaufvertrag enthaltene Aufsandungserklärung, wonach aufgrund des Vertrags die Vormerkung der Einverleibung des Eigentumsrechts eingetragen werden kann, reicht zwar zur Vormerkung des Eigentumsrechts aus, nicht aber zur Rechtfertigung.

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