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Bestellung eines Kollisionskurators bei Stiftungen unter hoheitlicher Aufsicht unzulässig

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2022/177NZ 2022, 570 - 572 Heft 11 v. 5.12.2022

Sehen öffentlich-rechtliche Bestimmungen eine eindeutige Unterordnung bestimmter Stiftungen unter die Aufsicht der Staatsgewalt vor, schließt dies eine gleichzeitige pflegschaftsgerichtl Oberaufsicht aus, sodass in solchen Fällen die Bestellung eines Kollisionskurators durch das PflegschaftsG unzulässig ist.

5 Ob 94/22t

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