1. Wann eine Lebensgemeinschaft iSd § 725 ABGB als beendet anzusehen ist, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beantworten.
1. Wann eine Lebensgemeinschaft iSd § 725 ABGB als beendet anzusehen ist, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beantworten.