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Rechtsmittellegitimation und Beschwer des Noterben im Rekursverfahren

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/159NZ 2022, 512 - 514 Heft 10 v. 28.10.2022

1. Das Noterbrecht zählt zu den Vermögensrechten. Auch wenn es sich um eine verfahrensrechtliche Frage handelt, ist der Entscheidungsgegenstand wegen der vermögensrechtlichen Natur der Hauptsache ebenfalls ein vermögensrechtlicher und daher zu bewerten.

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