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Beweislast für die Formunwirksamkeit

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/57NZ 2021, 201 Heft 4 v. 28.4.2021

Liegt eine äußerlich der vorgeschriebenen Form entsprechende schriftliche letztwillige Erklärung vor, obliegt der Beweis für deren formelle Ungültigkeit dem die Gültigkeit Bestreitenden.

2 Ob 204/20v

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