vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Bekanntgabepflicht der Änderung der Abgabestelle

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2021/31NZ 2021, 101 - 104 Heft 2 v. 8.3.2021

Der Ausdruck "von dem sie Kenntnis hat" in § 8 Abs 1 ZustG ist dahin zu reduzieren, dass die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Änderung der Abgabestelle unabhängig von der Zustellart, die zur rechtswirksamen Zustellung führte (Hinterlegung, Zurücklassung, elektronische Zustellung etc), besteht. Dadurch besteht jedenfalls die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vom Inhalt, die nach dieser Bestimmung ausreicht.

1 Ob 167/20w

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!