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Interessenkollision bei Vertretung der Verlassenschaft

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/6NZ 2021, 27 Heft 1 v. 28.1.2021

Der erbantrittserklärte Erbe kann als Vertreter der Verlassenschaft iSd § 810 ABGB zwar die Annahme einer Interessenkollision und damit die Voraussetzungen für die Bestellung eines Kollisionskurators bekämpfen, nicht aber die Auswahl der Person.

2 Ob 82/20b

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