Im Leben mancher Menschen spielen Notare schon vor der Geburt eine Rolle: So bedarf die Zustimmung zu einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung bei Lebensgefährten immer, und bei eingetragenen bzw Ehepartnern bei Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person, eines Notariatsakts (§ 8 FMedG; StF 1992).
Abstract aus NZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.