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Nichtberücksichtigung eines Unterpachtvertrags bei Pflichtteilsbemessung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/174NZ 2021, 635 - 636 Heft 11 v. 12.11.2021

1. Der Unterpachtvertrag eines Kleingartens wird grundsätzlich mit dem Tod des Unterpächters aufgelöst, außer einer Person steht ein Eintrittsrecht nach § 15 Abs 1 KlGG zu. Dieses Eintrittsrecht ermöglicht eine Sonderrechtsnachfolge, die im Grundsätzlichen jener des § 14 Abs 2 und 3 MRG entspricht.

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