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Anfechtbarkeit von Beschlüssen im Zuge der Inventarerrichtung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/147NZ 2021, 543 - 544 Heft 10 v. 18.10.2021

Beschlüsse, die im Verfahren zur Errichtung des Inventars gefasst werden, haben grundsätzlich verfahrensleitenden Charakter und sind daher nicht selbständig anfechtbar. Die Richtigkeit dieser Beschlüsse kann aber mittelbar dadurch überprüft werden, dass eine Partei nach Errichtung des Inventars Anträge nach § 166 Abs 2 AußStrG oder § 7a GKG stellt. Über solche Anträge ergehende Beschlüsse sind nach den allgemeinen Grundsätzen anfechtbar.

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