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Feststellung des Jahresabschlusses und Klage auf Gewinnauszahlung bei der KG

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2020/49NZ 2020, 193 - 195 Heft 5 v. 20.5.2020

1. Bei einer KG entsteht der Anspruch auf Gewinnauszahlung erst mit der wirksamen Feststellung des Jahresabschlusses.

2. Die heute hA behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses als Grundlagengeschäft, das der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter - somit auch der Kommanditisten - bedarf. Der Gesellschaftsvertrag kann für die Feststellung auch abweichende Mehrheiten vorsehen.

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