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Sittenwidrigkeit einer Testamentsklausel

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/16NZ 2020, 54 - 59 Heft 2 v. 5.3.2020

1. Gem § 698 ABGB aF ist die Anordnung, wodurch jemandem unter einer aufschiebenden unmöglichen Bedingung ein Recht erteilt wird, ungültig. Eine auflösende unmögliche Bedingung wird als nicht beigesetzt angesehen. Dasselbe gilt auch bei unerlaubten Bedingungen.

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