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Kurze Frist zur Geltendmachung der Nutzwertfeststellung im WEG nicht verfassungswidrig

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/3NZ 2020, 18 - 20 Heft 1 v. 30.1.2020

1. Die in § 10 Abs 2 WEG 2002 angeordnete Differenzierung zwischen der kurzen Frist in den Fällen des § 9 Abs 2 Z 2 WEG 2002 und der Möglichkeit zur unbegrenzten Geltendmachung in den Fällen des § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002 ist sachlich begründet, da unter den ersten Fall bloß "reine Messfehler", unter den zweiten aber "grobe Systemfehler" fallen.

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