1. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist nicht vom autonom auszulegenden Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" erfasst. Eine Zuständigkeit nach dem Verbrauchergerichtsstand iSd Art 15 f LGVÜ kommt daher nicht in Betracht.
1. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist nicht vom autonom auszulegenden Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" erfasst. Eine Zuständigkeit nach dem Verbrauchergerichtsstand iSd Art 15 f LGVÜ kommt daher nicht in Betracht.