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Haftung des Notars für die Mitwirkung an einem Prospekt

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2019/121NZ 2019, 353 - 355 Heft 9 v. 18.9.2019

1. Allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftungsansprüche bestehen dann, wenn ein Anleger unter anderem durch irreführende Prospektangaben zur Zeichnung einer Kapitalanlage bewegt wird. Ein Prospekt ist ein Schriftstück, das dem Vertrieb einer Anlage dient und generell geeignet ist, den Anlageentschluss eines potentiellen Anlegers zu beeinflussen, indem der Anschein einer ausreichenden und objektiven Anlageinformation erweckt wird.

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