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Geschäftsführung ohne Auftrag bei Kredittilgung durch den Miteigentümer in der Insolvenz des anderen Miteigentümers

RechtsprechungTreuhand, Exekutions- und InsolvenzrechtJudikaturN. N.NZ 2019/118NZ 2019, 348 - 350 Heft 9 v. 18.9.2019

1. Eine bestehende Vollmacht erlischt nach § 1024 ABGB mit Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens. Gleiches gilt nach § 26 Abs 1 IO für einen im Innenverhältnis bestehenden Auftrag.

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