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Voraussetzungen des Aufrechtbleibens eines abweichenden Verteilungsschlüssels nach dem WEG 1948

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/93NZ 2019, 288 - 290 Heft 8 v. 28.8.2019

1. Die Rechtswirksamkeit einer vor dem 1. 9. 1975 abgeschlossenen Vereinbarung über eine vom Gesetz abweichende Aufteilung der Aufwendungen ist nach den zum Zeitpunkt ihres Abschlusses geltenden Vorschriften zu beurteilen.

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