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Testament einer leseunfähigen Person

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/51NZ 2019, 146 - 147 Heft 4 v. 2.5.2019

Die private fremdhändige letztwillige Verfügung einer Person, die nicht lesen kann, muss sowohl den Anforderungen des § 581 ABGB als auch jenen des § 579 ABGB genügen. Daher sind auch die in § 579 ABGB angeordneten Unterschriften des Erblassers und der Zeugen erforderlich.

2 Ob 126/18w

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