vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Für ein Anhörungsrecht des künftig auf Ausschluss beklagten Teilhabers analog § 24 Abs 1 Satz 2 WEG über die Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft, deren Gegenstand ausschließlich Maßnahmen der Verwaltung sein dürfen, besteht kein Grund.

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/46NZ 2019, 136 - 138 Heft 4 v. 2.5.2019

1. Zur Ausschlussklage gegen einen Wohnungseigentümer ist nicht die Eigentümergemeinschaft, sondern die - nach Anteilen zu berechnende - Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer aktiv legitimiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!