1. Die Anspruchsgegner des Wohnrechts des überlebenden Ehegatten sind grundsätzlich verpflichtet, alles zu tun, damit dem Ehegatten die Beibehaltung der Wohnverhältnisse in der Ehewohnung auf Dauer ermöglicht wird. Auch eine Aufnahme in die Versteigerungsbedingungen ist geeignet, das obligatorische Wohnrecht des überlebenden Ehegatten zu sichern.