1. Einer konkret drohenden Verletzung einer Syndikatsvereinbarung kann mit vorläufiger Unterlassungsklage begegnet werden. Entscheidend für die Zulässigkeit der Sicherung eines derartigen Anspruchs ist letztlich eine Abwägung, ob eine vorläufige Sicherung oder deren Unterbleiben eher einen unwiederbringlichen Schaden nach sich ziehen könnte.