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Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei ungerechtfertigtem Abruf einer Kreditsicherheit

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/139NZ 2019, 396 - 397 Heft 10 v. 22.10.2019

1. Leistungskondiktionen verjähren gemäß §§ 1478 f grundsätzlich nach 30 Jahren.

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