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Eintragung börsennotierter Gesellschaften in das Wirtschaftliche Eigentümer Register

GesellschaftsrechtAufsatzUniv.-Ass. Mag. Dominik AchrainerNZ 2018, 201 - 204 Heft 6 v. 10.8.2018

Normen: § 1 Abs 2 Z 3 WiEReG; Art 3 Z 6 lit a sublit i) 4. Geldwäsche-RL; § 3 Z 2 FM-GWG; § 2 WiEReG; § 135 Abs 2 BörseG 2018; § 85 Abs 10 BörseG 2018; §§ 130 ff BörseG 2018

Schlagwörter:

Eintragungspflicht; börsennotierte Gesellschaften; Offenlegungspflichten; Eigentumsverhältnisse; Transparenz; Geldwäscheverhinderung; Terrorismusfinanzierung; Minimalharmonisierung; Beteiligungspublizität

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