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Die Antragsberechtigten bei der Nachtragserbteilung im Anerbenrecht

ErbrechtAufsatzUniv.-Doz. Dr. Herbert ZemenNZ 2014/116NZ 2014, 337 - 339 Heft 10 v. 1.10.2014

Normen: § 18 Abs 4 AnerbenG; § 25 Abs 5 TirHöfeG; § 22 Abs 2 KrntErbhöfeG

Schlagwörter:

Anerben; Nachtragserbteilung; Nachtragsgläubiger; gesetzliche Erben;

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