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Zuständigkeit der Agrarbehörde für Eigentumsstreitigkeiten

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2013/3NZ 2013, 14 - 15 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: § 1 JN; § 33 Abs 1 Tir FLG; § 73 lit b und c Tir FLG; § 52 Abs 1 ZPO; § 50 ZPO

Schlagwörter:

Agrarbehörde; Eigentum; Streitigkeiten; Zuständigkeit; Voraussetzung; gemeinschaftliche Nutzung;

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