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Aufgrund eines zwar vollstreckbaren aber nicht rechtskräftigen gerichtlichen Urteils ist nur die Vormerkung zu bewilligen

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2012/100NZ 2012, 274 - 276 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 78 EO; § 350 EO; § 33 GBG; § 38 GBG; § 436 ABGB

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