Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung erhebt das erkennende Gericht die Frage zu einem entscheidungswesentlichen Element, ob nur der Alleinaktionär gegen den Beschluss auf Löschung einer AG aufgrund ihrer Vermögenslosigkeit zur Erhebung von Rechtsmitteln aktivlegitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 40 FBG; § 15 FBG; § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG