§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 40 Abs 2 WEG
Diese Entscheidung behandelt die Voraussetzungen für die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum im Grundbuch. Das Gericht klärt hierbei, unter welchen Umständen eine als "Zustimmungserklärung gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002" bezeichnete Urkunde, in der nicht die Einräumung eines Wohnungseigentums an bestimmt bezeichneten Objekten zugesagt wurde, eine taugliche Grundlage für die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum sein kann.