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Reallasten müssen zweifellos einem Versorgungszweck dienen

SachenrechtJudikaturNZ 2012/89NZ 2012, 252 Heft 8 v. 1.8.2012

§ 12 GBG; § 475 ABGB; § 71 Abs 1 AußStrG; § 364 Abs 3 ABGB

Diese Entscheidung behandelt die Eigenschaften von Reallasten und Servituten und die Voraussetzungen für deren Vorliegen.

OGH 5 Ob 154/11z; LG Krems an der Donau 1 R 65/11f; OGH 5 Ob 281/00k; OGH 5 Ob 218/02y; OGH 3 Ob 63/05v

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