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Das Schicksal der vom Erblasser verfügten Lasten nach Wegfall des belasteten Erben

ErbrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Christian Rabl, RA, SbgNZ 2012/67NZ 2012, 193 - 203 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag wendet sich der Frage zu, welches Schicksal belastende Nebenbestimmungen ereilt, wenn nicht der bedachte Erbe, sondern der ihm Nachrückende Rechtsnachfolger wird. Rabl geht dabei auf grundlegende Begriffsbestimmungen, z.B.. auf den Lastenbegriff, ein und erhellt die Rechtslage umfassend.

Rechtsgrundlagen: § 563 ABGB; § 606 ABGB; § 702 ABGB

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