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Zwangsstrafen - § 283 UGB

FirmenbuchrechtJudikaturJohannes Andrae, Rechtspfleger Handelsgericht WienNZ 2012/37NZ 2012, 95 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Notwendigkeit der Begründung des Einspruchs.

Rechtsgrundlagen: § 283 UGB; § 10 Abs 4 AußStrG; § 277 UGB

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