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Wegfall einer (öffentlichen) Servitut bei Zweckloswerden

SachenrechtJudikaturNZ 2012/11NZ 2012, 52 - 54 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: Neben dem möglichen Gegenstand einer Außerstreitstellung wendet sich der OGH vorliegend auch der Tatsache zu, dass öffentlich-rechtliche Dienstbarkeiten bei Zwecklosigkeit erlöschen.

Rechtsgrundlagen: § 267 ZPO; § 524 ABGB

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