Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich das OLG Wien zu der Frage zu äußern, ob in concreto in einer Wortfolge der Stiftungserklärung ein Widerrufsvorbehalt zu erblicken ist.
Rechtsgrundlagen: § 35 PSG; § 10 Abs 2 PSG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich das OLG Wien zu der Frage zu äußern, ob in concreto in einer Wortfolge der Stiftungserklärung ein Widerrufsvorbehalt zu erblicken ist.
Rechtsgrundlagen: § 35 PSG; § 10 Abs 2 PSG
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