§ 28 Z 1 IO; § 119 IO; § 120 IO
Der OGH prüfte, unter welchen Umständen eine Benachteiligungsabsicht eines Schuldners iSd § 28 Z 1 IO gegeben ist und welche Rechtsfolgen aufgrund der Unkenntnis eines Kollisionskurators abgeleitet werden können, wenn ein gesetzlicher Vertreter mit dem durch den Kurator vertretenen Kind Rechtsgeschäfte abschließt.