§ 82 GmbHG; § 83 GmbHG
Der OGH prüfte die Rechtsfolgen eines Insichgeschäfts zwischen einem Geschäftsführer und einer GmbH. Er beschäftigte sich dabei u.a. mit der Frage, ob ein Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG mit anderen Rückforderungen von verbotswidrigen Leistungen konkurrieren kann und ob Insichgeschäfte durch eine formlose Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden können.