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Keine selbständige beschlussmäßige Feststellung der Anwendung des Anerbengesetzes

AußerstreitrechtJudikaturNZ 2012/133NZ 2012, 346 - 347 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Anwendbarkeit des Anerbengesetzes geht der OGH der Frage nach, ob eben dieser Punkt als Vorfrage zu einem eigenständigen Entscheidungsgegenstand gemacht werden kann oder der endgültigen Sachentscheidung vorzubehalten ist.

Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 2 AußStrG; § 393 ZPO

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