Zusammenfassung: Vorliegend wird darüber informiert, dass der OGH Zweifel an der Verfassungskonformität des § 500 Abs 3 ZPO und den darin enthaltenen Verweis auf § 60 Abs 2 JN in Bezug auf die Ermittlung des Streitwerts durch Heranziehung des dreifachen Einheitswertes zur Bewertung von Liegenschaften hegt und diese auch an den VfGH herangetragen hat.