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Zustimmung zur Einräumung von Wohnungseigentum ist in einer Zustimmung zur bücherlichen Anmerkung nicht gedeckt

ExekutionsrechtJudikaturNZ 2012/118NZ 2012, 314 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 40 WEG; § 94 Abs 1 Z 3 GBG

Vorliegend stellt der erkennende Senat deutlich fest, dass eine Zustimmung in einer Urkunde zur bücherlichen Anmerkung nicht der Zustimmung zur Einräumung von Wohnungseigentum gleichzuhalten ist, selbst wenn die Urkunde mit "Zustimmungserklärung" bezeichnet wurde.

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