§ 16 WEG; § 94 Abs 1 Z 1 GBG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welchen urkundlichen Nachweis das Grundbuchgericht bei einer Teilung eines Wohnungseigentumsobjekts benötigt. Müssen alle Miteigentümer der WE-Anlage zwingend zustimmen?
§ 16 WEG; § 94 Abs 1 Z 1 GBG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welchen urkundlichen Nachweis das Grundbuchgericht bei einer Teilung eines Wohnungseigentumsobjekts benötigt. Müssen alle Miteigentümer der WE-Anlage zwingend zustimmen?