Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob die Liquidationsschlussbilanz als letzter offenzulegender Jahresabschluss einer GmbH vorzusehen ist und wem ein allfälliger Rechtsirrtum des Steuerberaters diesbezüglich zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 211 Abs 2 AktG; § 91 Abs 2 GmbHG; § 277 UGB; § 283 UGB